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News-ID 33294Am Freitagabend wies Wirecard-Chef Markus Braun noch einmal alle erhobenen Vorwürfe vehement zurück.
Der Zahlungsdienstleister Wirecard AG (ISIN: DE0007472060) kämpft seit nunmehr zwei Wochen gegen ständig neue Vorwürfe über finanzielle Unregelmäßigkeiten in Singapur, über die das Wirtschaftsblatt Financial Times bereits zum vierten Mal berichtete.
Trotz eines starken Dementis von Konzernchef Markus Braun, der von verleumderischer Berichterstattung sprach, brach die Aktie des Börsenlieblings aus dem vergangenen Jahr um bisher rund 40 % ein, was etwa 10 Mrd. EUR an Börsenwert kostete.
Erst am Freitag kam es zum vierten Eklat, als mehrere Pressekanäle die FT Meldung aufgriffen, dass Büroräume des Zahlungsdienstleisters in Singapur durchsucht worden wären. Laut Wirecard wurden den Strafverfolgungsbehörden in der Zentrale in Singapur aber lediglich Unterlagen übergeben, um die Ermittlungen umfassend zu unterstützen. Denn Wirecard versprach den Behörden 100 % Unterstützung bei ihren Untersuchungen. Nach solchen Kurseinbrüchen durch negative Berichterstattungen seien diese Art der Ermittlungen ein üblicher Vorgang, war aus der Konzernzentrale zu hören.
Am Freitagabend wies Wirecard-Chef Markus Braun noch einmal alle erhobenen Vorwürfe vehement zurück. Der Nachrichtenagentur Bloomberg sagte er: „Es gibt bisher keinerlei Anzeichen für ein kriminelles Fehlverhalten.“ Zudem wurden seitens Wirecard rechtliche Schritte gegen die verantwortlichen Berichterstatter eingeleitet.
Bereits nach dem ersten Bericht prüft die Bafin auf den Verdacht einer möglichen Marktmanipulation. Die Staatsanwaltschaft München ermittelt aufgrund einer konkreten Strafanzeige seitens Wirecard in die gleiche Richtung.
Relativ unbeeindruckt von den bisherigen Gerüchten, die in keinster Art und Weise bewiesen wurden, zeigen sich der Großteil der Analysten. Sie halten an ihren Kaufempfehlungen und ausgegebenen Kurszielen fest und sehen das Kurspotenzial der Wirecard Aktie weiterhin bei 200,- EUR (eine mehr als 100 % Chance im DAX) oder höher.
Scheinbar nicht grundlos, denn schon mehrfach wurde der Innovationstreiber für digitale Finanztechnologie mit Vorwürfen über finanzielle Unregelmäßigkeiten belastet. Egal ob von ,SIRF‘ im Januar des vergangenen Jahres oder vom nicht mehr existierenden Researchunternehmen Zatarra, deren mehr als fragwürdiger Bericht vor 3 Jahren vom gleichen Journalisten der FT veröffentlicht wurde wie die der letzten Tage. Doch bisher stellten sich sämtliche Vorwürfe als haltlos heraus und die Aktie konnte sich jedes Mal schnell wieder erholen und sogar noch deutlich höher steigen.
Viele Grüße
Ihr
Jörg SchulteGemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass JS Research oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den „Webseiten“, dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte „third parties“) bezahlt. Zu den „third parties“ zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten „third parties“ mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte „Small Caps“) und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.
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